Der „Wälder-Scheck“ 2026 ist da,
der Wälder-Scheck 2022 verliert seine Gültigkeit!
Seit Anfang Januar kann der neue Wälder-Scheck 2026 in den bekannten Verkaufsstellen erworben werden. Danken möchten wir in diesem Zusammenhang allen Mitarbeitenden in den Verkaufsstellen, die für unseren Verein uneigennützig die Wälder-Schecks seit nunmehr über fünf Jahren veräußern.
Unser Gutschein hat sich mit wachsender Beliebtheit zum Erfolgsprodukt entwickelt, wofür wir uns herzlich bei allen Nutzerinnen und Nutzern bedanken: Den Gemeinden Breitnau und Hinterzarten, den Vereinen, Institutionen, unseren Firmen, der Hotellerie, Gastronomie, den Kliniken, den Schulen und den vielen Bürgerinnen und Bürgern, Gästen und Besuchern, ach, eigentlich allen, die unseren „Wälder-Scheck“ als Geschenk für Mitarbeiter, Mitglieder, Verwandte sowie Freunde und Bekannte nutzen!
Denken Sie bei Ihren Feiern, Jubiläen und Festivitäten daran:
Der „Wälder-Scheck“ ist ein Bekenntnis, er ist das regionale Geschenk!
Er bietet Großen und Kleinen, Jungen und Alten, Kunden aus der Nähe und der Ferne vielseitige Möglichkeiten und eine riesengroße Auswahl!
Entdecken Sie unsere Mitgliedsbetriebe in Hinterzarten, Breitnau und Titisee-Neustadt!
Nutzen Sie unseren „Wälder-Scheck“.
Nun ist unser „Wälder-Scheck“ schon über fünf Jahre im Umlauf. Die Gültigkeit für die Gutscheinen mit der Jahreszahl 2022 endete am 31.12.2025. Wir verlängern diese Frist und
möchten Sie und unsere Mitgliedsbetriebe ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Gutscheine datiert auf das Jahr 2022 noch bis zum 28. Februar 2026 verwendet werden können.
Danach werden sie nicht mehr eingelöst.
Falls Ihr 2022-Gutschein nach Ablauf des 28.02.2026 verfallen sein sollte, werden wir die daraus liegen gebliebenen Gelder in unseren Gemeinden einsetzen. Wir möchten, dass unsere Gelder vor Ort sinnvoll genutzt werden. So profitieren Sie indirekt weiterhin vom „Wälder-Scheck“.
Es danken Ihnen Ihre Kolleg/innen aus Handel, Handwerk und Gewerbe in Hinterzarten, Breitnau und Titisee-Neustadt, bei denen Sie Ihren Wälder-Scheck einlösen.
